Stornierungsbestimmungen

Buchungen für die “Wiener Klassik Konzerte”:
Volle Rückerstattungen sind bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird eine Stornogebühr von 50% erhoben.

Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Wiener Residenzorchester Veranstaltungs GmbH (AGB)

Stand: 15.7.2026

1. Geltungsbereich

  1. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen der Wiener Residenzorchester Veranstaltungs GmbH („WRO“ oder „Veranstalterin“) und jenen ihrer Vertragspartner, die (i) Eintrittskarten für eine öffentliche Konzertveranstaltung einzeln („Tickets“) oder pauschal für eine Gruppe von Personen („Gruppenbuchung“) bzw. eine exklusive Konzertveranstaltung des WRO („Exklusivkonzert“) buchen oder (ii) eine Konzertveranstaltung des WRO besuchen („Konzertbesucher“) oder (iii) Merchandise des WRO („Merchandise“) erwerben oder (iv) die digitalen Angebote des WRO, insbesondere deren Website www.wro.at („Website“), nutzen (zusammengefasst: „Kunden“).
  2. 1.2 Darüber hinaus gelten – je nach Umständen des betreffenden Rechtsgeschäfts – folgende besondere Geschäftsbedingungen:
    • Besondere Geschäftsbedingungen des WRO für Verbraucher („Bedingungen B2C“);
    • Besondere Geschäftsbedingungen des WRO für Unternehmer („Bedingungen B2B“);
    • Besondere Geschäftsbedingungen des WRO für Exklusivkonzerte („Bedingungen Exklusivkonzert“).

    Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die jeweils anwendbaren spezielleren Geschäftsbedingungen Vorrang.

  3. 1.3 Mit der Nutzung der Website, dem Erwerb von Tickets, einer Gruppenbuchung, bzw. der Buchung eines Exklusivkonzerts, dem Erwerb von Merchandise oder dem Betreten des Veranstaltungsortes erkennt der Kunde diese AGB sowie die jeweils anwendbaren speziellen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

2. Nutzung der Website

  1. 2.1 Mit Nutzung der Website akzeptiert der Kunde die in diesem Punkt 2 festgelegten Nutzungsbedingungen. Die Nutzung der Website dient primär der Information über das Leistungsangebot des WRO, der Kontaktaufnahme mit dem WRO sowie dem Erwerb von Tickets und Merchandise. Jegliche unbefugte, nicht zweckentsprechende Nutzung der Website, etwa das systematische Auslesen von Daten, Programmen oder Preisen mittels automatisierter Verfahren (Scraping), ist untersagt. Dies gilt auch für die Verwendung von Deep Links oder das Einbetten von Inhalten außerhalb der Website, sofern das WRO dem nicht vorab zugestimmt hat.
  2. 2.2 Die Inhalte der Website (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Layouts, Programme, Videos) sind durch Rechte des Geistigen Eigentums (insbesondere durch das Urheberrecht) zugunsten des WRO oder dessen Lizenzgebern geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung außerhalb der engen gesetzlichen Grenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des WRO (gegebenenfalls [auch] deren Lizenzgeber).
  3. 2.3 Das WRO bemüht sich um größtmögliche Verfügbarkeit der Website, haftet jedoch nicht für deren ständige, ununterbrochene und fehlerfreie Erreichbarkeit. Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des WRO liegt.

3. Hausordnung für Konzertveranstaltungen

  1. 3.1 Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Konzertbesucher. Mit Betreten des Veranstaltungsortes akzeptiert der Konzertbesucher diese Hausordnung.
  2. 3.2 Die Veranstalterin übt durch ihr Personal das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals (z.B. Abenddienst, Security) zur Wahrung der Sicherheit, des Brandschutzes und des geordneten Ablaufs ist stets und unverzüglich Folge zu leisten.
  3. 3.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, Personen, welche die Konzertveranstaltung stören, andere Konzertbesucher belästigen (z.B. durch ungebührliches Verhalten, übermäßigen Alkoholkonsum oder Geruchsbelästigung) oder sonst gegen die Hausordnung verstoßen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises (oder einem sonstigen Ersatzanspruch), aus dem Veranstaltungsort zu verweisen.
  4. 3.4 Überkleider (Mäntel, Jacken udgl.), Schirme, Stöcke (ausgenommen Gehhilfen), Rucksäcke, Taschen, Koffer und sperrige Gegenstände (Gepäckstücke größer als DIN A4) dürfen nicht in den Konzertsaal mitgenommen werden und sind bei der Garderobe (siehe Punkt 5) abzugeben. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gepäck von Konzertbesuchern zur Gewährleistung der Sicherheit zu kontrollieren.
  5. 3.5 Der Konzertbesucher nimmt zur Kenntnis, dass wenn er verspätet am Veranstaltungsort erscheint, ein Einlass in den Konzertsaal nach Beginn der Konzertaufführung – in Abstimmung mit dem Personal der Veranstalterin – nur zwischen zwei Aufführungsstücken möglich ist.
  6. 3.6 Öffentliche Konzertaufführungen sind in der Regel auch für Konzertbesucher mit eingeschränkter Mobilität zugänglich. Aufgrund der architektonischen Gegebenheiten des jeweiligen Veranstaltungsortes kann es aber erforderlich sein, dass ein kurzer Umweg zu einem Aufzug im Gebäude, dies in Begleitung eines Mitarbeiters der Veranstalterin, genommen werden muss. Dabei kann es zu Verzögerungen beim Einlass in den Konzertsaal kommen. Die Veranstalterin kann Konzertbesuchern mit eingeschränkter Mobilität einen rechtzeitigen Einlass in den Konzertsaal daher nur gewähren, wenn sich diese zumindest 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort beim Personal der Veranstalterin melden.
  7. 3.7 Die Herstellung von Bild-, Ton- und/oder Bildtonaufnahmen ist Konzertbesuchern während der gesamten Konzertaufführung ausnahmslos untersagt. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind vor Beginn der Veranstaltung auszuschalten oder auf lautlos zu stellen. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal berechtigt, den betreffenden Konzertbesucher zu verwarnen und bei fortgesetzter Missachtung des Verbotes vom Konzertsaal zu verweisen (in diesem Fall gebührt keine Rückerstattung des Ticketpreises).
  8. 3.8 Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes nimmt der Konzertbesucher zur Kenntnis, dass die Veranstalterin oder von ihr beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und/oder Bildtonaufnahmen erstellen. Diese Aufnahmen dürfen von der Veranstalterin ohne zeitliche, räumliche oder zahlenmäßige Beschränkung im Rahmen der üblichen Verwertung (insbesondere zu Marketing-, Dokumentations- und Werbezwecken) verwendet werden. Der Konzertbesucher hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Vergütung. Das WRO gewährleistet, dass die schutzwürdigen Interessen des Konzertbesuchers (Persönlichkeitsrechte) nicht unvertretbar beeinträchtigt werden. Ein genereller Einwand gegen die Anfertigung von Aufnahmen am Veranstaltungsort ist freilich ausgeschlossen.
  9. 3.9 In Ergänzung der in diesem Punkt 3 dargelegten Regelungen, ist gegebenenfalls die Hausordnung des Vermieters des Veranstaltungsortes zu beachten. Diese bleibt von den Regelungen dieser AGB unberührt und gilt uneingeschränkt fort. Der Konzertbesucher ist verpflichtet, sich mit der am Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnung des Vermieters vertraut zu machen und diese einzuhalten. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen der Hausordnung des Vermieters und den in diesem Punkt 3 dargelegten Regelungen, haben die Vorgaben des Vermieters Vorrang.

4. Garderobe

  1. 4.1 Bei der Garderobe werden Gegenstände von der Veranstalterin gegen Entrichtung einer Gebühr und Aushändigung einer Garderobenmarke in Verwahrung genommen. Die Abgabe ist aufgrund der Sicherheitsbestimmungen für bestimmte Gegenstände (siehe Punkt 4.4) obligatorisch. Im Zweifelsfall ist für die Frage, ob ein Gegenstand abzugeben ist, die Beurteilung des Personals der Veranstalterin maßgeblich.
  2. 4.2 Eine Haftung der Veranstalterin für in Taschen oder in Kleidungsstücken verwahrte Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Schmuck oder elektronische Geräte) ist ausgeschlossen. Klarstellend wird festgehalten, dass (auch) die Haftung für Garderobenstücke gemäß der allgemeinen Regelung in Punkt 8 dieser AGB beschränkt ist.
  3. 4.3 Bei Verlust der Garderobenmarke wird das Garderobenstück erst nach Vorlage eines hinreichenden Nachweises der Eigentümerschaft und soweit erforderlich erst nach Aushändigung aller übrigen Garderobenstücke herausgegeben. Der Konzertbesucher haftet für durch den Verlust der Marke verursachte Nachteile der Veranstalterin.

5. Multimediale Elemente der Konzertaufführung

  1. 5.1 Die Konzertveranstaltungen werden mitunter durch Video- und Lichteffekte ergänzt, die mit aufwendigen Projektoren und hochmoderner Technik umgesetzt werden. Auf derartige Multimedia-Elemente in Konzertveranstaltungen wird von der Veranstalterin vorab entsprechend hingewiesen. Der Kunde nimmt diese multimediale Gestaltung gegebenenfalls als integralen, aber subsidiären Bestandteil der Konzertveranstaltung zur Kenntnis.
  2. 5.2 Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Epilepsie) empfindlich auf schnelle Lichtwechsel, Stroboskopeffekte oder intensive Projektionen reagieren, können Konzertveranstaltungen mit Multimedia-Elementen eigenverantwortlich besuchen. Die Veranstalterin erfüllt ihre Fürsorgepflicht durch ausreichende Hinweise auf der Website und durch Anbringung von Warnschildern am Einlass. Eine Haftung der Veranstalterin für gesundheitliche Folgen aufgrund der Nutzung dieser Multimedia-Elemente ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
  3. 5.3 Führen ein kurzfristiges technisches Versagen, eine Verzögerung der Vorstellung aufgrund von technischen Problemen (Wartezeit bis zu 30 Minuten) oder der vollständige Ausfall einzelner oder aller Multimedia-Komponenten dazu, dass die Konzertaufführung nur ohne diese Multimedia-Elemente erfolgen kann, so berechtigt dies den Kunden grundsätzlich nicht zu einer Minderung des Ticketpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Kern der Leistung der Veranstalterin ist die klassische musikalische Darbietung.

6. Geistiges Eigentum und Leistungsschutz an der Konzertaufführung

  1. 6.1 Die gesamte Aufmachung der Konzertaufführung, insbesondere die Choreografie, das Bühnenbild, das Lichtkonzept und das Zusammenwirken von Musik und Multimediainhalten ist durch Rechte des Geistigen Eigentums und durch Leistungsschutzrechte der Veranstalterin bzw. der in ihrem Auftrag tätigen Künstler geschützt.
  2. 6.2 Jede unbefugte Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung der Inhalte der Konzertaufführung, der Aufmachung der gesamten Konzertveranstaltung oder von Teilen davon (insbesondere der audiovisuellen Gestaltung) durch den Kunden ist strengstens untersagt.
  3. 6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen das Film- oder Fotografierverbot gemäß Punkt 3.7 verpflichtet sich der Kunde nach Aufforderung der Veranstalterin zur sofortigen Löschung des unzulässig erstellten Materials und haftet der Veranstalterin gegebenenfalls für alle durch die Verletzung ihrer Schutzrechte entstehenden Schäden.

7. Haftungsbeschränkung

Die Veranstalterin haftet für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird hingegen ausgeschlossen (Personenschäden sind von diesem Haftungsausschluss freilich ausgenommen).

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. 8.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR), insbesondere der Regelungen des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts.
  2. 8.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen WRO und dem Kunden ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 14 KSchG handelt. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Besondere Geschäftsbedingungen der
Wiener Residenzorchester Veranstaltungs GmbH
für Verbraucher (Bedingungen B2C)

Stand: 27.4.2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen B2C gelten ergänzend zu den AGB für alle Verträge, die das WRO mit Verbrauchern (im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) über den Erwerb von Tickets und Merchandise im Fernabsatz, über den Webshop des WRO („Webshop“) abschließt.

2. Kauf von Tickets und Merchandise im Webshop

  1. 2.1 Die Präsentation von Tickets und Merchandise auf der Website dient ausschließlich der Information und bedeutet keine verbindliche Zusage des WRO in Bezug auf die konkrete Verfügbarkeit dieser Leistungen (invitatio ad offerendum).
  2. 2.2 Zu einer Buchung im Webshop kommt es in folgenden Schritten: Das Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrags geht vom Kunden aus, indem dieser im Webshop alle erforderlichen, technisch vorgesehenen Schritte durchläuft, und schließlich den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt.
  3. 2.3 Im Rahmen dieses elektronischen Bestellvorgangs wird dem Kunden vor dessen Angebot die Möglichkeit gegeben, die getätigten Eingaben (Anzahl der Tickets, Datum, Platzkategorie, etc) jederzeit über eine gängige Korrekturfunktion (z.B. Zurück-Button, Änderungsfeld) zu überprüfen und zu berichtigen. Etwaige Eingabefehler, die erst nach der Bestellung festgestellt werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
  4. 2.4 Unmittelbar nach Eingang der Bestellung des Kunden versendet WRO eine automatische elektronische Bestätigung an die vom Kunden im Zuge des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse.
  5. 2.5 Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn WRO das Angebot des Kunden annimmt. Dies erfolgt durch (a) die elektronische Übermittlung einer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung per E-Mail) bzw. durch Übermittlung der bestellten Tickets oder (b) durch die tatsächliche Belastung der vom Kunden angegebenen Zahlungsart. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich WRO das Recht vor, die Bestellung des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Überbuchung, technischen Fehlern oder bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden.
  6. 2.6 Die Vertragsunterlagen (Bestellung des Kunden, Geschäftsbedingungen, Auftragsbestätigung) werden von WRO gespeichert. Die Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden auf der Website zur Verfügung. Dem Kunden wird empfohlen, die Auftragsbestätigung und die Geschäftsbedingungen elektronisch zu speichern oder für seine Unterlagen auszudrucken.
  7. 2.7 Tickets werden im Webshop digital vertrieben. Der Kunde erhält das digitale Ticket nach erfolgreichem Vertragsschluss per E-Mail. Die Zustellung erfolgt in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Der Kunde muss über die technischen Voraussetzungen (Smartphone, funktionierender E-Mail-Account, PDF-Reader, gegebenenfalls Drucker) verfügen, um das digitale Ticket abrufen, speichern oder (falls vom Kunden gewünscht) ausdrucken zu können. Für eine fehlerhafte Darstellung am Endgerät des Kunden übernimmt WRO keine Haftung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Angabe seiner E-Mail-Adresse im Zuge der Bestellung und stellt sicher, dass unter dieser E-Mail-Adresse E-Mails tatsächlich empfangen werden können (Überprüfung des Spam-Ordners). Weiters ist der Kunde dafür verantwortlich, das digitale Ticket rechtzeitig herunterzuladen, es auf einem mobilen Endgerät zu speichern oder es in leserlicher Form auszudrucken.

3. Widerrufsrecht bei Tickets

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) sind Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehen, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Da Tickets für einen fixen Termin gebucht werden, besteht für ihren Kauf kein gesetzliches Widerrufsrecht.

4. Umtausch und Übertragung von Tickets

  1. 4.1 Ein nachträglicher Umtausch von Tickets in andere Termine, Platzkategorien oder eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises ist (außer bei einer Absage gemäß Punkt 8.2 oder einem Abbruch im Sinne von Punkt 8.3) ausgeschlossen.
  2. 4.2 Tickets sind grundsätzlich übertragbar. Der Weiterverkauf des Tickets durch den Verbraucher ist gestattet, sofern dieser nicht zu gewerblichen Zwecken oder in einer Weise erfolgt, die den ursprünglichen Ticketpreis erheblich übersteigt. Bei Verdacht auf gewerblichen Weiterverkauf kann WRO das Ticket sperren.

5. Zutritt zur Konzertveranstaltung

  1. 5.1 Der Zutritt zu Konzertveranstaltungen ist nur mit dem gültigen Ticket möglich.
  2. 5.2 Bei Verlust des Tickets, Vervielfältigung desselben Tickets durch den Kunden oder Weitergabe des Tickets an Dritte besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Zutritt zur Konzertveranstaltung, wenn das Ticket bereits von einer anderen person eingelöst wurde. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor dem Zugriff Dritter zu schützen. WRO ist nicht verpflichtet, die Identität des Ticketinhabers zu überprüfen.
  3. 5.3 Kann das Ticket aufgrund mangelhafter Druckqualität (z.B. verschmierte oder zu blasse Ausdrucke) oder technischer Probleme des mobilen Endgeräts (z.B. gesprungenes Display, leere Batterie) nicht gelesen werden, kann der Zutritt verweigert werden. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.

6. Leistung des WRO bei Konzertveranstaltungen

Die Leistung des WRO umfasst die Gewährung des Zutritts des Kunden zur gebuchten Konzertveranstaltung und die Bereitstellung eines Sitzplatzes in der vereinbarten Platzkategorie. Das WRO schuldet abgesehen von der Durchführung der Konzertveranstaltung keine zusätzliche touristische Betreuung, Transferleistungen oder die Sicherstellung von Parkplätzen.

7. Absage, Änderung und Abbruch von Konzertveranstaltungen

  1. 7.1 Die Veranstalterin behält sich geringfügige, notwendige (allenfalls auch kurzfristige) Programmänderungen (z.B. Austausch einzelner Programmstücke, Wechsel der musikalischen Besetzung, Kürzung der Spieldauer aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Krankheit oder höherer Gewalt) vor. Diese Änderungen berechtigen den Kunden nicht zur Rückgabe des Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern der musikalische Gesamtcharakter der Veranstaltung (z.B. „Klassisches Konzert Wiener Art in Kammermusikbesetzung“) erhalten bleibt und die Änderung insgesamt zumutbar ist.
  2. 7.2 Wird die Konzertveranstaltung ersatzlos abgesagt (d.h. sie findet nicht statt und es wird von WRO kein für den Kunden zumutbarer Ersatztermin angeboten), erhält der Kunde den bezahlten Ticketkaufpreis zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Absage auf das zur Zahlung verwendete Konto oder Zahlungsmittel. Kunden erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung über die Rückerstattung. Die Rückerstattung erfolgt automatisch bei Kunden, die ihr Ticket im Webshop gekauft haben. In Fällen von Käufen bei Vorverkaufsstellen muss der Kunde das Original-Ticket (oder den Beleg) innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage bei der Veranstalterin vorlegen bzw. eine glaubwürdige gescannte Kopie per E-Mail übermitteln.
  3. 7.3 Bei einem Veranstaltungsabbruch, der nach Beginn der Vorstellung erfolgt, wird der Eintrittspreis nur dann (anteilig) rückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Vorstellung gespielt wurde.
  4. 7.4 Bei Absage oder Abbruch werden von der Veranstalterin keine Aufwendungen des Kunden ersetzt, die über den bezahlten Ticketkaufpreis hinausgehen. Dies schließt insbesondere Reisekosten (Flug, Bahn), Hotelkosten oder sonstige Aufenthaltskosten ein. Der Kunde trägt das Risiko dieser zusätzlichen Kosten.

8. Widerruf bei Merchandise

  1. 8.1 Beim Kauf von Merchandise im Webshop steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG zu. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. 8.2 Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde WRO mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Die Verwendung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars (auf der Website abrufbar) wird empfohlen.
  3. 8.3 Das Widerrufsrecht bei Merchandise ist ausgeschlossen bei:
    • Lieferung versiegelter Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware (z.B. CDs, DVDs), sofern die Versiegelung nach Lieferung vom Kunden entfernt wurde.
    • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. personalisierte Souvenirs).
  4. 8.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet WRO alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen (einschließlich der Standard-Lieferkosten für den Hinversand) unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung. WRO kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. 8.5 Der Kunde hat die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Veranstalterin über den Widerruf informiert wurde, an die Veranstalterin zurückzusenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Kunde. Der Kunde trägt zudem das Versandrisiko der Rücksendung (Verlust oder Beschädigung).
  6. 8.6 Der Kunde hat Wertersatz für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. WRO behält sich das Recht vor, die zurückgesandten Waren zu prüfen. Der Wertersatz kann vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Der Wertersatz bemisst sich nach der objektiven Wertminderung der Ware und kann bis zum vollen Kaufpreis reichen, wenn die Ware aufgrund der Nutzung oder Beschädigung nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann.